Faeser will dem Bundes­kriminalamt heimliche Wohnungs­einbrüche erlauben:
Das #bundeskriminalamt soll künftig heimlich Wohnungen durchsuchen können, um islamistische Anschläge abzuwehren. Dazu soll das #bka Dietrich oder Stemmeisen verwenden dürfen. Verfassungswidrig wäre das wahrscheinlich bereits heute nicht – ein Bundesland macht es vor.

Berlin. Innenministerin Nancy #faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) das #einbrechen in #wohnungen erlauben, um sie heimlich durchsuchen zu können oder um #spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Das geht aus Faesers Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes hervor, der bisher vor allem wegen der geplanten Befugnis zur #biometrischen #gesichtserkennung anhand von #fotos diskutiert wurde.

Normalerweise erfolgen Wohnungsdurchsuchungen offen. Dem Wohnungsinhaber wird der Durchsuchungsbeschluss übergeben und er kann bei der Durchsuchung seiner Räume anwesend sein. Ist der Wohnungsinhaber nicht anzutreffen, sind andere #personen als Zeugen beizuziehen, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn. So ist es für die #strafverfolgung seit Jahrzehnten in der Strafprozessordnung geregelt. Auch für Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr steht in den Polizeigesetzen der Länder dasselbe. Der Verfassungsschutz darf ohnehin keine Wohnungen durchsuchen.

Heimliche Durchsuchungen nicht verfassungswidrig:
Den alten Grundsatz der offenen Wohnungsdurchsuchung will Ministerin Faeser nun aber teilweise aufgeben. In ihrem Gesetzentwurf sieht sie vor, dass das BKA die Durchsuchung von Wohnungen auch „verdeckt durchführen“ kann. Voraussetzung ist, dass mutmaßlich ein Anschlag des internationalen #terrorismus geplant ist, der den Staat, das Leben oder die Freiheit von Bürgern oder Sachen von allgemeinem Interesse bedroht. Seit einer Grundgesetzänderung 2009 hat das BKA die Kompetenz für die Abwehr der Gefahren des „internationalen Terrorismus“. Praktisch relevant ist dabei vor allem die Verhütung von #islamistischen #anschlägen.

Vermutlich wäre die Freigabe von heimlichen Durchsuchungen – wenn die Bundesregierung und der Bundestag zustimmen – nicht verfassungswidrig. Das #grundgesetz macht keine Vorgaben, dass Durchsuchungen offen erfolgen müssen. Der Bundestag kann von der bisherigen Rechtstradition also abweichen. Der Gesetzentwurf sieht die heimliche Durchsuchung auch als letztes Mittel („ultima ratio“) vor und verlangt eine richterliche Genehmigung im Einzelfall.

Ziel einer heimlichen Durchsuchung könne auch sein, so der Gesetzentwurf, mögliche „Tatmittel“ auszutauschen oder unbrauchbar zu machen. Das erinnert an die islamistische „Sauerlandgruppe“, die ab 2007 Autobomben-Anschläge plante. Hier hatte die Polizei rechtzeitig den Inhalt der gehorteten Chemikalienfässer durch eine ungefährliche Lösung ausgetauscht.

Neben der heimlichen Durchsuchung will Faeser dem BKA auch das heimliche Betreten von Wohnungen erlauben, um Spähsoftware (sogenannte Staatstrojaner) auf Computern und Smartphones zu installieren. Die Spähsoftware kann entweder den Inhalt der Festplatte an die #polizei verschicken (sogenannte Online-Durchsuchung) oder sie kann verschlüsselte Nachrichten und Gespräche überwachen, indem sie den Inhalt vor der Verschlüsselung im Gerät abgreift (sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Quellen-TKÜ).

Online-Durchsuchung in Mecklenburg-Vorpommern bereits legal:
Bisher gelingt der Polizei die Installation von Trojanern häufig nicht (wenn sie überhaupt bereits eine passende Software für die stetig weiterentwickelten Geräte zur Verfügung hat). Oft werden von der Polizei zum Beispiel E-Mails mit manipulierten Anhängen zugesandt, die Sicherheitslücken auf den Geräten ausnutzen sollen. Die „technisch sicherste und schnellste Möglichkeit“, einen Trojaner zu installieren, ist laut Faeser aber, wenn man das Gerät in Händen hat. Hierzu soll das BKA künftig mit Dietrich oder Stemmeisen heimlich in die Wohnung eindringen können.

Bei dieser Befugnis liegt kein Tabubruch vor. In Mecklenburg-Vorpommern wurde dies bereits 2020 der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt. 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die neue Befugnis geprüft und nicht beanstandet.
https://www.rnd.de/politik/ter....rorbekaempfung-faese

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