Petition gegen die neuen IGV der WHO

Ärzteverbände rufen auf zum Widerspruch gegen Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO: Petition Nr. 169890 an den Deutschen Bundestag.

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften dienen dazu, dem WHO-Generaldirektor weitreichende Vollmachten einzuräumen um Lockdowns und andere Maßnahmen sowie Vorschriften zur Einnahme von Medikamenten inklusive Impfungen zu machen. Er kann damit direkt in die Souveränität der Mitgliedstaaten eingreifen.

Ärzteverbände rufen zum Widerstand auf um die Gesundheit der Menschen vor diesen Anordnungen der WHO zu schützen. So etwa der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“. Sie stellen fest:

"Künftig soll schon der bloße Verdacht auf die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit oder eine Überlastung des Gesundheitssystems ausreichen, um einen pandemischen Notfall auszurufen.

Dann drohen Grundrechtseinschränkungen, Zwangsmaßnahmen und Impfungen, wie wir sie während der Corona-Pandemie erleben mussten. Auch die Verwendung von zell- und genbasierten Therapien, wie die neuartigen und weitgehend unerforschten modRNA-Impfstoffe, deren negatives Wirkungs- und Sicherheitsprofil sich abzeichnet, ist vorgesehen.

Obwohl die IGV nach 12 Monaten automatisch in Kraft treten und völkerrechtlich bindend sein werden, hat sich der Deutsche Bundestag bislang nicht in angemessener Weise damit auseinandergesetzt. Die Widerspruchsfrist beträgt sogar nur 10 Monate. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen wissen wir: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in dieser wichtigen Frage übergangen und wünschen sich, dass ihre Stimme gehört wird."

Auf ihrer Webseite ersuchen sie die Bundestagsabgeordneten per Brief zum Widerspruch aufzufordern. Sie bieten dazu auch einen Musterbrief an und haben Leitlinien aufgestellt, wie man die Chance vergrößeren kann, dass Politiker auf den Breif reagieren.

Schon länger läuft eine Petition des Ärztlichen Berufsverbands Hippokratischer Eid an den Deutschen Bundestag mit der Nummer 169890. 

Darin wird der Bundestag dazu aufgefordert:
1. sich bis 31.10.2024 mit den neuen IGV zu befassen und von der Bundesregierung die fristgerechte Ablehnung IGV-Änderungen vom 1.6.2024 (Art.59.1, 61IGV, Art.22 WHO-Verf.) zu verlangen, d.h. deutlich bevor diese international verbindlich werden

2. keine WHO-Empfehlungen ohne die nach dem GG erforderliche eigene Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen v. a. der Nutzen-Risiko-Abwägung zu übernehmen und die Länderkompetenzen zu achten.

Begründung:
1. Die IGV-neu wurden unter Verstoß gegen die völkerrechtlich zwingende Viermonatsfrist des Art. 55.2 IGV „verabschiedet“. Fraglich ist zudem, ob die erforderliche einfache Mehrheit überhaupt erreicht wurde.

2. Die IGV-neu führen eine „Pandemische Notlage“ (engl. PE, Art. 12.1, 12.4bis) ein. Als Steigerung der „gesundheitlichen Notlage int. Tragweite“ (engl. PHEIC, Art. 1.1) lässt diese (noch) schärfere Grundrechtseingriffe erwarten. Die PE ist sehr vage definiert und kann – wie auch der PHEIC – vom WHO Generaldirektor z.B. auch entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit willkürlich ausgerufen werden (vgl. 3.).

3. Die WHO entscheidet intransparent und legt Interessenkonflikte nicht offen. Sie unterliegt keiner unabhängigen, verbindlichen Kontrolle der Verhältnismäßigkeit oder Evidenz ihrer Entscheidungen (z.B. Notstandsausrufungen, Empfehlungen) und hat seit Jahrzehnten immer wieder zu schweren Fehlentscheidungen (Schweine- u. Vogelgrippe, Covid-19) geführt.

4. Die WHO und ihre VS maßen sich ein „Wahrheitsmonopol“ an, indem sie u.a. zur Bekämpfung sog. Fehl- und Desinformation verpflichten (Annex 1A Nr. 2.c.vi, Nr. 3.i). Dies öffnet einer willkürlichen Zensur Tür und Tor, verletzt die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und liefert die Bevölkerung an Falschinformationen und ggf. Wissenschaftsbetrug aus.

5. Die IGV-neu setzen nun explizit auf die Förderung der Massenproduktion, Finanzierung und Verteilung „relevante(r) Gesundheitsprodukte“, v.a. von „Impfstoffen“ und auch Gentherapeutischen Medikamenten, ohne deren Notwendigkeit, Sicherheit, Effizienz, oder regionale Erfordernis oder Verhältnismäßigkeit zu thematisieren (Art. 13.8, 13.9, 44.2, 44.2bis, 44.2ter, 44.2quater).

6. Die WHO fokussiert einseitig nur auf einem rein pharmazeutisch orientierten Medizinbild und greift damit in die Therapiefreiheit ein.

7. Die IGV-neu/ WHO wollen die genetische Impfstoffforschung fördern damit die Gain-of-Function Forschung, die das größte Pandemierisiko insgesamt ist und die auch die Corona-Pandemie ausgelöst hat. Sie missachten die extremen Gefahren, die von dieser Forschung ausgeht.

8. Die WHO ist zu 85% von freiwilligen Spenden, darunter v.a. solchen aus der Pharmaindustrie abhängig, Interessenkonflikte werden nicht offengelegt.

9. Die WHO bewirbt unkritisch gefährliche modRNA-Impfstoffe, die regelmäßig die Gehirn- und Nervenzellen angreifen, das Krebsrisiko erhöhen und die Fruchtbarkeit beschädigen. Sie ignorieren dabei Evidenz sowie Sicherheits- u. Überwachungsstandards!
Von Experten festgestellte Sicherheitsrisiken können nach dem WHO-„Emergency Use Listing“ unter Verschluss bleiben!

FAZIT:
Die WHO ist eine durch Willkür, fatale Fehlentscheidungen, Intransparenz und Fremdsteuerung geprägte Organisation, von der eine Dauergefährdung von Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit und weiteren elementaren Freiheitsrechten ausgeht. Angesichts der Punkte 2.-9. werden diese Probleme durch die neuen IGV massiv verschärft.

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Die Petition

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