Anwälte für Aufklärung: Corona-Amnestie und Einstellung aller laufenden Straf- u. Bußgeldverfahren!

Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte.

Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern nach Veröffentlichung der RKI-Dokumente umgehend eine lückenlose öffentliche Aufarbeitung des schweren staatlichen Corona-Unrechts. Da sich die Gerichte in Straf- und Bußgeldverfahren auf die politisch erzwungene Risiko-Hochstufung des RKI gestützt haben, verlangen sie insbesondere ein Corona-Amnestie-Gesetz, die Einstellung aller laufenden Verfahren und je ein Maßnahmen- und Impffolgen-Entschädigungsgesetz. U.a. müssten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Harbarth und Karl Lauterbach sofort zurücktreten, die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft umgehend beendet und Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet werden.

Aufarbeitung jetzt!
Zehn Forderungen der Anwälte für Aufklärung
Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte. Die RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung, anders als stets behauptet, in der Corona-Zeit nicht der Wissenschaft folgte. Vielmehr formulierten Politiker – allen voran die Bundesgesundheitsminister – die Vorgaben, diktierten rechtswidrige Maßnahmen und beispiellose Grundrechtseinschränkungen, während das RKI entgegen dem Rat der eigenen Fachleute die gewünschten Rechtfertigungen lieferte.

Dazu der Journalist Paul Schreyer am 28.07.2024:
„Die Folgen waren weitreichend. Denn der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtseinschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter, die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwa mithilfe externer Gutachter zu überprüfen.
(…)

FFP2-Maskenpflicht „nicht evidenzbasiert“

Die RKI-Protokolle enthalten mehrere solcher Passagen, die zeigen, wie die Behörde Entscheidungen der Regierung intern kritisierte oder für unsinnig erklärte, nach außen hin aber mittrug. „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, so das RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Dies „könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Wenige Wochen später wurde hingegen die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern verpflichtend gemacht. Eine Pflicht, die man rigoros durchsetzte:

Bei Nichttragen der Masken gab es Strafen, Ärzte, die Masken-Atteste ausstellten, stehen noch heute vor Gericht. Das RKI äußerte nie öffentliche Kritik an dieser Maskenpflicht, sondern deckte die unwissenschaftlichen Regierungsbeschlüsse, die Millionen Menschen das Atmen erschwerten und schikanierten oder sogar gesundheitlich schädigten.
(…)

3G und 2G „fachlich nicht begründbar“

Ähnlich das Verhalten bezüglich der 3G- und 2G-Regeln, also der Diskriminierung von Menschen, die sich nicht auf Corona testen lassen wollten und die es ablehnten, sich die neuartigen mRNA-Präparate spritzen zu lassen.
(…)

Risikobewertung auf Zuruf

Rechtliche Grundlage aller Corona-Maßnahmen war die Hochstufung der Risikobewertung des RKI von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Fast alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen zurückwiesen, beriefen sich in der Folge darauf. “ (…).

Wie Recht er hat, der mutige Journalist Paul Schreyer, bedenkt man wie viele Menschen zu Unrecht in Quarantäne geschickt wurden, wie viele Geschäfte bis hin zur Existenzvernichtung geschlossen werden mussten, wie viele Maskenbefreiungsatteste nicht anerkannt wurden, wie viele Schulkinder im Winter bei offenem Fenster frieren mussten und last but not least wie viele Menschen in die mRNA-Spritze getrieben wurden mit verheerenden Nebenwirkungen und unzähligen Todesfällen („plötzlich und unerwartet“). Die Politik mit der vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Ministerpräsidenten-Konferenz war es, die mit teils haarsträubenden Maßnahmen voranpreschte.

In einer vertraulichen E-Mail äußerte zum Beispiel der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler schon am 16. April 2021 erhebliche Zweifel an der langfristigen Schutzwirkung der Impfungen gegen Übertragungen. Er vermutete schon zu diesem Zeitpunkt, dass die relevanten Antikörper nur etwa zwei Monate wirksam seien und sprach von einer Überschätzung des Übertragungsschutzes in bisherigen Studien. Trotz dieser fachlichen Einschätzung hielt die Politik an der Behauptung fest, dass Impfungen ein wirksames Mittel gegen die Pandemie und zur Verhinderung von Ansteckungen seien. Gesundheitsminister Jens Spahn, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und viele andere Politiker hielten am Märchen des Übertragungsschutzes fest, was nicht einmal die Hersteller behaupteten. Sie propagierten weiter die Impfung und beschimpften Kritiker als Treiber einer „Pandemie der Ungeimpften“.

Mit den RKI-Protokollen muss jetzt ausgewertet werden, wer für was genau verantwortlich war in den Corona-Jahren, in denen eine verantwortungslose Politik Lockdowns und Schulschließungen verhängte, einen Impfzwang einführen wollte bzw. im Gesundheitsbereich und bei der Bundeswehr den Impfzwang sogar einführte und zuvor die Bevölkerung mit Schock- und Strategiepapieren in Angst und Schrecken versetzte. Das Leid der Menschen und der wirtschaftliche Schaden sind bis heute unermesslich.

Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern daher eine lückenlose Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Im Einzelnen fordern wir:

Die sofortige Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag.

Die Verabschiedung eines Corona-Amnestiegesetzes nach dem Vorbild Sloweniens. Jeder Slowene, der wegen eines Verstoßes gegen die COVID-Beschränkungen zu einer Geldstrafe verurteilte wurde, bekommt diese erstattet einschließlich Tilgung aus dem Strafregister. Ein Amnestiegesetz ist auch in Deutschland das Mindeste für eine Wiedergutmachung des Unrechts, das den Menschen durch den Missbrauch des Straf- und Ordnungswidrigkeits-Rechts sowie durch verfassungswidrige und übermäßige Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte angetan wurde.

Die Verabschiedung eines Maßnahmen-Entschädigungsgesetzes, um die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Menschen zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Sofortige Einstellung aller noch gerichtlich anhängigen Corona-Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere gegen maßnahmenkritische Ärzte.

Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Impfschadensregisters und die Verabschiedung eines neuen Impffolgen-Entschädigungsgesetzes.

Sofortige Einleitung einer Justizreform, um die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften zu beenden. 1

Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Corona-Unrechts.

Sofortiger Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der WHO und Ablehnung der von der WHO „verabschiedeten“ Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV-neu) durch den Deutschen Bundestag.

Sofortiger Rücktritt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth und des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach.

Reform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks gemäß Manifest für einen neuen ÖRR von April 2024 und sofortige Aussetzung der Rundfunkbeitragspflicht. 2

Anwälte für Aufklärung e.V.
Der Vorstand
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