Impf Lobby im Kinder und Erwachsenenschutz KESB?

Offensichtlich schützt sie nicht Kinder und Erwachsene, sondern die Interessen der Impf-Lobby.

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB macht durch verordnete Zwangsimpfungen von sich Schlagzeilen und treibt Menschen auf die Straße. Offensichtlich schützt sie nicht Kinder und Erwachsene, sondern die Interessen der Impf-Lobby.

Seit dem 14. August 2023 finden im Schweizer Örtchen Sissach Mahnwachen statt, an der sich nicht nur einfache Bürger, sondern auch verschiedene Verbände beteiligen, inzwischen auch im Ausland. Um was geht es?

Zwei Jungen sollen auf Wunsch ihres Vaters gegen Masern geimpft werden, was aber weder die beiden Jungen noch deren Mutter möchte. Während des Scheidungsverfahrens des Elternpaares 2019 hatte der Kindesvater beantragt, dass das Gericht über die Streitfrage der Eltern entscheiden solle. Das Gericht lehnte das Anliegen des Vaters mehrfach ab. Denn in der Schweiz galt bisher: Sollten nicht beide Elternteile mit einer Impfung einverstanden sein, so werden die Kinder nicht geimpft.

Doch im Jahr darauf nahm sich das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, der Frage an. Es entschied im Juli 2023, dass in Fällen, in denen sich Eltern zur Masernimpfung nicht einigen können, nicht die Entscheidung der – in diesem Fall – alleinerziehenden Mutter und der betroffenen Kinder, sondern – man höre und staune – die Empfehlung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ausschlaggebend sei. Dieser Bundesgerichtsentscheid ist ein Paradigmenwechsel.

Doch damit nicht genug: Bereits am 8. August 2023 kam postwendend und wie orchestriert ein Vollstreckungsentscheid durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Das ist die einzige Behörde, die zum Schutz der Kinder dieser ausdrücklich nicht gewünschten Masernimpfung – und dem fragwürdigen Urteil des Bundesgerichts – hätte einen Riegel vorschieben können.

Mehr noch: Die Masern-Impfung soll nun sogar durch polizeilichen Zwang durchgesetzt werden. Aufgrund der Gefahr, abgefangen und geimpft zu werden, wohnen nun Mutter und Kinder nicht mehr zuhause; die Kinder besuchen auch ihre Schule nicht mehr. Ein untragbarer Zustand, paradoxerweise ausgelöst durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

Laut Expertenstimmen ist der Bundesgerichtsentscheid nicht nur ein Präzedenzfall und äußerst fragwürdig, sondern er verstoße gegen die Schweizer Bundesverfassung, gegen UNO-Menschenrechtsübereinkommen und gegen die UNO-Kinderrechtskonvention.

Daher muss sich die KESB die Frage gefallen lassen, ob sie wirklich dem Schutz der Erwachsenen und Kinder dient oder ob sie anderen Interessen hörig ist. Vielleicht der Impf-Lobby?
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