Über 2.000 Euro Strafe: Neues Mülltonnen-Gesetz wird eingeführt
Bald ist es so weit: Ab Mai dieses Jahres gilt ein neues #mülltonnen_gesetz, an das sich die Bürger zukünftig halten müssen. Wer dies nicht tut, riskiert eine #strafe von über 2.000 Euro.
Wer seinen #müll nicht nach Vorschrift sortiert, könnte bald großen Ärger und empfindliche Strafen bekommen. Denn ein neues Mülltonnen-Gesetz geht gegen einen großen Missstand in den deutschen Mülltonnen vor.
Schon seit Jahrzehnten gibt es die Erkenntnis in #deutschland, dass der Müll nicht einfach zusammengewürfelt werden darf, sondern sortiert werden muss. So lassen sich zum Beispiel Plastikverpackungen wiederverwerten und anderen Zwecken zuführen. Deshalb gibt es seit 1991 die Verpackungsverordnung. Seit 1993 sortieren die Bürger ihre #plastik- und #kunststoffverpackungen in den gelben #sack oder die gelbe #tonne.
Auch Papier, Pappe und Kartons werden separat entsorgt. Diese Trennung soll sicherstellen, dass wir unseren Müll nicht auf großen Müllbergen in anderen Ländern entsorgen, sondern einen Großteil davon wiederverwerten können. Was sich jedoch in der Theorie spitze anhört, klappt in der Praxis anscheinend nicht wirklich gut.
Dass die Theorie in der Praxis größtenteils nicht funktioniert, liegt an den Bürgern selbst. Sie werfen einfach achtlos Müll in die Mülltonnen, der dort nicht hineingehört. Insbesondere fällt dies bei den braunen Bio #mülltonnen auf. Es gibt klare Vorgaben, was man in die Bio-Tonne werfen darf und was dort nicht hineingehört. Alles, was innerhalb kürzester Zeit verdirbt, gehört in die braune Tonne. Dazu gehören beispielsweise Obst- und Gemüseabfälle, Fallobst, gekochte und rohe Speisereste, aber auch Blumen und bestimmte Gartenabfälle.
Leert die #müllabfuhr die Tonnen zum Stichtag, müssen die Mitarbeiter der städtischen Reinigungsbetriebe oft jedoch feststellen, dass die Menschen auch Plastikverpackungen, Tüten, Kaffeefilter und vieles mehr in der #biotonne entsorgen. Der Anteil dieses sogenanten Störmülls nimmt immer weiter zu. Damit der Biomüll jedoch zum Beispiel fürs Düngen weiterverwendet werden kann, darf der Anteil dieses Störmülls nicht höher als ein Prozent sein.
Ab dem 1. Mai kontrollieren die Angestellten dies durch Stichproben regelmäßig. Im einfachsten Fall leeren die Mitarbeiter die Tonnen einfach nicht und die #bürger müssen nachsortieren. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von 2.500 Euro. Auch extra zertifizierte, abbaubare Bio-Tüten darf man übrigens nicht in der braunen Tonne entsorgen – auch wenn der Hersteller etwas anderes verspricht.
https://www.karlsruhe-insider.....de/verbraucher/ueber
