Bayerische Justiz unterstützt zweifelhaftes Meldeportal „REspect!“
Seit dem 20. Juli 2022 empfiehlt die #bayerische #justiz das umstrittene Portal „REspect!“ als Anlaufstelle für Anzeigen gegen Hass und Hetze im Netz, obwohl es erst ab dem 1. Oktober 2024 offiziell als „Trusted Flagger“ anerkannt wird. In vielen bayerischen #gerichtsgebäuden sind Plakate des Meldeportals zu finden, was Fragen zur #rechtsgrundlage und zur Rolle des Staates bei der #meinungsfreiheit aufwirft. Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn hat festgestellt, dass die bayerische Justiz das Portal aktiv unterstützt, obwohl keine klare Rechtsgrundlage dafür besteht.
Es scheint, als bediene sich die bayerische Justiz genau jener Methoden, die von der Grünen Partei propagiert werden, um die Meinungsäußerungen der Bürger zu kontrollieren. Dies steht im krassen Widerspruch zu den öffentlichen Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder, der sich oft gegen die Grünen positioniert. Doch in der Praxis unterstützt sein Bundesland eine grüne Methodik zur staatlichen Meinungseinhegung.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz verteidigt die #kooperation und betont die #wichtigkeit niedrigschwelliger Online-Anzeigemöglichkeiten zur Verfolgung von Hasskriminalität. Das Ministerium betont, dass niedrigschwellige Online-Anzeigemöglichkeiten ein wichtiges Mittel zur effektiven Verfolgung von #hasskriminalität im #internet seien.
Kritiker sehen darin jedoch eine #gefahr für die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz sowie einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Zusammenarbeit könnte als Beispiel für die schleichende Erosion bürgerlicher Freiheiten in Deutschland gesehen werden.
Die Übertragung hoheitlicher Tätigkeiten an eine privatrechtliche, aktivistische „Jugendstiftung“ wie „ #respect! “ wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf. Die Stiftung, deren Direktor ein Islamgelehrter aus Ägypten ist, hat offiziell nicht den Zweck, Strafanzeigen zu bearbeiten. Ihr #ziel ist es, #pädagogische und sozialpädagogische Vorhaben in der #jugendarbeit zu fördern.
Die bayerische Justiz kooperiert dennoch mit dieser zivilgesellschaftlichen Einrichtung, was von vielen als problematisch angesehen wird. #kritiker sehen darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz.
Die Praxis, hoheitliche Aufgaben an private und möglicherweise politisch voreingenommene Organisationen zu delegieren, könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat sich aktivistischen „Stiftungen“ ausliefert und somit die Grundlage für eine neue Form der staatlichen Überwachung und Zensur legt.
In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, ist es umso wichtiger, die Rolle des Staates und seiner Institutionen kritisch zu hinterfragen. Die Zusammenarbeit der bayerischen Justiz mit „REspect!“ könnte als ein weiteres Beispiel für die schleichende Erosion #bürgerlicher #freiheiten in #deutschland gesehen werden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen weiter gestalten und welche Konsequenzen sie für die #meinungsfreiheit und die #rechtsstaatlichkeit in Deutschland haben werden.
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