Deutscher Bundestag verhandelt über WHO-Pandemievertrag.

Philipp Kruse zerlegt die internationalen Gesundheitsvorschriften und den WHO-Pandemievertrag.

Deutsche Bundestag über zwei Anträge zum WHO-Pandemievertrag verhandelt. Damit wird der Widerstand gegen das geplante Pandemieabkommen umso dringlicher. Rechtsanwalt Philipp Kruse zeigt auf, was sich hinter dem Pandemievertrag und den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO verbirgt und was sich ändert, wenn die Anpassungen dieses völkerrechtlichen Vertrages angenommen werden.

Von einer beratenden, internationalen Organisation verwandelt sich die WHO immer mehr zu einer führenden und koordinierenden Behörde – Empfehlungen werden zu Verpflichtungen. Ähnlich einem trojanischen Pferd wird der Weltbevölkerung etwas auferlegt, das sie gar nicht will.

Die liechtensteinische Interessensgemeinschaft „INITIATIVE A“ hat am 07. Februar 2024 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema WHO-Pandemievertrag mit Rechtsanwalt Philipp Kruse eingeladen. „INITIATIVE A“ steht für Anfang, Aufarbeitung und Aufklärung. In seinem Vortrag geht Philipp Kruse auf die Zusammenhänge zwischen Pandemievertrag und internationalen Gesundheitsvorschriften ein. Dabei legt er einfach und klar verständlich offen, was vor allem durch die Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften droht.

Ich bedanke mich ganz herzlich für diese freundlichen Einführungsworte und für die herzliche Begrüßung. Ich möchte vorausschicken, es ist für mich eine ganz be-sondere Ehre, heute Abend zu Ihnen sprechen zu dürfen. Heute haben wir anwe-send den Erbprinzen von Liechtenstein. Durchlaucht, ich danke Ihnen ganz herz-lich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, heute Abend dabei zu sein. Es ist eine große Ehre für mich, Ihnen das näher bringen zu dürfen. Aber ebenso ist es für mich auch eine große Ehre, dass auch zahlreiche Mitglieder des Landtags von Liechtenstein, also Vertreter des Volkes hier anwesend sind, um sich ein Bild zu verschaffen über dieses Thema. Und nicht zuletzt auch Sie selbst, die Sie hierher-gekommen sind, begrüße ich ganz herzlich und ich danke Ihnen, dass Sie offen diesem Thema gegenüberstehen.

Ich möchte vorwegnehmen, der Titel des heutigen Abends lautet: WHO-Pandemieverträge. Und das bezieht sich natürlich auf die juristisch zwei vorliegen-den und in Diskussion und Verhandlung befindlichen rechtlichen Instrumente. Die WHO und ihre Mitgliedstaaten haben Ende 2021, also knapp zwei Jahre nach Pan-demie-Beginn den Entschluss gefasst, der WHO mehr Kompetenzen zu übertragen, weil sie der Auffassung waren, dass die gesamte Welt unvorbereitet im Zeitpunkt 2020, Anfang 2020 war, unvorbereitet gegenüber diesem Phänomen COVID-19, und dass die WHO zu schwach darauf reagiert habe. Dann hat man im Dezember, Anfang Dezember 2021 eine außerordentliche Generalversammlung einberufen und dort den Entschluss gefasst, mittels zweier Arbeitsgruppen zwei jeweils separa-te Rechtsinstrumente auszuhandeln und bereitzustellen, welche die Säulen dar-stellen für eine neue WHO-Struktur, einer erweiterten Kompetenz der WHO.

Und deswegen müssen wir immer von zwei Verträgen sprechen. Das eine ist der mittler-weile in aller Munde befindliche Pandemievertrag, ein eigentlicher neuer Vertrag, den es vorher so nicht gegeben hat und für den es jetzt im Mai, sollte er zur Abstim-mung gelangen, eine Zweidrittelmehrheit braucht bei der Weltgesundheitsversamm-lung.
Das andere ist eine Anpassung eines schon bestehenden völkerrechtlichen Vertra-ges. Das sind die internationalen Gesundheitsvorschriften. Auch die internationa-len Gesundheitsvorschriften sind ein völkerrechtlicher Vertrag.

Und weil es sich bei diesen internationalen Gesundheitsvorschriften nach der Logik der WHO-Verfassung nur um technische Richtlinien handelt, hat man damals in die WHO-Verfassung hineingeschrieben, braucht es für solche Gesundheitsrichtlinien nur ein einfaches Mehr der WHO-Weltversammlung. Also nächsten Mai ein einfaches Mehr mit der Folge eines automatischen Inkrafttretens.

Nun, das ist deshalb besonders besorgniserregend, weil ausgerechnet in diesen eigentlich technischen Gesundheitsvorschriften die schwerwiegendsten stärksten Veränderungen verankert sind, sehr viel stärkere Veränderungen als im Pandemie-vertrag. Und deshalb beschränke ich mich heute Abend auch aufgrund der zeitli-chen Verhältnisse ausschließlich auf die stärksten Auswirkungen der Anpassun-gen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Das heißt, ich werde Ihnen prak-tisch keine Ausführungen zum neuen Pandemievertrag machen im technischen Sinne, sondern mich fokussieren auf die Anpassung der internationalen Gesund-heitsvorschriften.
Sie haben ganz grob gehört, wer ich bin. Ich habe mein Anwaltspatent in der Schweiz gemacht, in Bern. Ich bin Schweizer, habe Schweizer Militärdienst ge-macht und bin seit 1997 Rechtsanwalt, Wirtschaftsanwalt mit Schwergewicht Steu-errecht und habe Ende 2020 für mich entschieden: Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, durch Gerichtsverfahren zu einer Überprüfung der staatlichen Maßnahmen beizutragen, zu einem vernunftbasierten Diskurs, zu einem verfassungsmäßigen Diskurs.

Und so bin ich vor zwei Jahren dann immer stärker auch zum Thema WHO gekommen, weshalb ich mich in diesem Bereich zusätzlich spezialisiert habe. Ich kann Ihnen aber sagen: Es ist eine Pro bono Tätigkeit, die aber mit für mich großer Ehre verbunden ist, wenn ich eben zu Parlamentariern sprechen darf, zu Politikern und auch zu interessierten Bürgern.

Und nun starten wir, weil wirklich nur wenig Zeit zur Verfügung steht, direkt in me-dias res (zu Deutsch: inmitten der Dinge). Ich konzentriere mich auf die wichtigsten, die wesentlichsten Anpassungsvorschläge dieser internationalen Gesundheitsvor-schriften. Und ich werde Ihnen anschließend meine verfassungsrechtliche Würdi-gung dazu vortragen und am Schluss auch noch zur Frage Stellung nehmen: Wer finanziert denn eigentlich diese Weltgesundheitsorganisation? Und wo sind die treibenden Kräfte? Sind das die Staaten selber, die durch ihre Beiträge die WHO finanzieren oder gibt es da andere Kräfte?

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Wenn Sie auf die Home-Page der WHO gehen, dann sehen die etwa so aus (Bild der Home- Page wird gezeigt). Wir sehen ins sechs Bereichen besonders besorg-niserregende Anpassungen. In sechs Bereichen – ich gehe einen nach dem ande-ren durch. Es werden nicht alle Bereiche gleich lang und gleich viel Zeit in An-spruch nehmen, die ersten drei etwas mehr, die letzten drei etwas weniger. Ich möchte Ihnen zeigen, alles, was ich Ihnen vortrage, das sehen Sie aus diesen Ge-sundheitsvorschriften. Das können Sie herauslesen. Das habe ich nicht erfunden.

Und natürlich, zum Verhandlungsstatus ist zu sagen: Wir lesen immer wieder, wenn offizielle Vertreter beispielsweise, wie in der neuen Zürcher Zeitung die Diplomatin Nora Kronig am 5. Dezember 2023 in einem Interview dazu Stellung nimmt, dann lesen wir immer wieder: Diese jetzt vorliegenden Anpassungsvorschläge, die sind nicht maßgebend. Schauen Sie, wir verhandeln und wir verhandeln noch weiter, bis zum Beginn der Weltgesundheitsversammlung und das, was dann vorliegen wird, das was dann zur Abstimmung gelangen wird, darüber müssen wir sprechen.

Natürlich hat sie nicht ganz unrecht. Es wird verhandelt, es wird viele Anpassungen noch geben. Aber diese Bereiche hier, die werden bleiben (Redner zeigt auf die aufgelisteten Bereiche auf dem Bildschirm). Und warum? Weil davon die Staaten die ganze Zeit sprechen. Und das möchte ich Ihnen eben auch bei dieser Gelegen-heit mitteilen. Das sind die Grundpfeiler dieser neuen WHO-Ordnung. Und die wer-den nicht verschwinden bis zum nächsten Mai.
Nun der erste Punkt:
Wir sehen hier an verschiedenen Klauseln, dass der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros, dass seine Möglichkeiten, einen Notstand auszurufen, massiv erweitert werden. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, an denen wir das erkennen können. Das heißt, wenn jemand einen Gesundheitsnotstand ausrufen darf, dann hieß das bisher in all meinen Gerichtsverfahren, hat mir das Bundesgericht gesagt: In Zeiten der Pandemie haben die Behörden einen erweiterten Ermessensspielraum und wir als Bundesgericht dürfen in diesen Ermessensspielraum nicht eingreifen, außer, außer es sei nachgewiesen, die Behörden hätten entgegen der WHO gehandelt. Wissen Sie, was das bedeutet?

Das heißt, bisher hat sich das Bundesgericht in der Schweiz auf den Standpunkt gestellt: Solange ein internationaler Gesundheitsnotstand herrscht, gilt das Recht der WHO. Das war Vergangenheit. Gut, und in Zukunft wird es noch eben sehr viel stärker Bedeutung gewinnen. So sieht das Dokument aus, wenn Sie es im Internet suchen (Folie der Anpassungsvorschläge der IHR, (International Health Regulati-ons – WHO) Stand 1.12.2022) Die Anpassungsvorschläge liegen auf dem Tisch der Öffentlichkeit seit etwa 1. Dezember, 30. November 2022. Sie wurden nachher noch einmal neu aufgelegt, am 6. Februar 2023 in eine etwas schönere Form gebracht mit identischem Inhalt. Das heißt, alles, was ich Ihnen jetzt vortrage, das liegt so seit über einem Jahr auf dem Tisch und ist der Öffentlichkeit zugänglich.

Hier also dieser „Internationale Gesundheitsnotstand“, worauf, auf welche Rechts-grundlage basiert dieser „Internationale Gesundheitsnotstand“? Auf Englisch übri-gens: Public Health Emergency of International Concern PHEIC. Und weil wir et-was unter Zeitdruck stehen, werde ich vielleicht von PHEIC“ sprechen oder von Internationalem Gesundheitsnotstand.

Und der ist bisher schon, seit 2007, rechts-verbindlich in den Gesundheitsvorschriften, dort verankert in Art. 12. Das gab es schon bisher. Und auf dieser Basis wurde der Corona-Pandemie Notstand ausgeru-fen, am 30. Januar 2020. Der wurde aufrechterhalten bis Anfangs Mai 2023. Das sind drei Jahre und drei Monate, hatten wir Weltgesundheitsnotstand. An einen Notstand knüpfen sich z.B. Notzulassungen für Impfsubstanzen, die es sonst nicht geben würde, diese Notzulassungen. So, das ist die bisherige Rechtslage.

Was ist neu? Hier habe ich aus dem Text herauskopiert – neu soll nicht nur ein In-ternationaler globaler Gesundheitsnotstand möglich sein, sondern auch ein regio-naler Gesundheitsnotstand oder eine Vorstufe zu einem Gesundheitsnotstand. Es könnte sein, dass … Da haben wir auch weitere Bestimmungen, genau in diesen Anpassungen, wo steht: Auch potenzielle Gefahren, die sich noch nicht materiali-siert haben, könnten auch zu einem Notstand führen. Hier sehen wir schon, es ist eine Erweiterung, es ist aber noch lange nicht alles. Es gehört zu diesem Art. 12 ein Entscheidungsbaum, im Annex 2, dazu. Und in diesem Entscheidungsbaum sind quasi neue Punkte eingeführt worden, die für sich alleine betrachtet, nach bisheri-gem Wortlaut, ein Jahr schon auf dem Tisch, ausreichen sollen.

Z.B. eine menschliche Grippe, „Human influenza caused by a new subtype“, also eine menschliche Grippe, durch einen neuen Subtypus ausgelöst, darf die Voraus-setzung oder darf ein Vorwand sein, um einen Weltgesundheitsnotstand auszuru-fen. Oder eine schwere Infektion, bei welcher Mensch zu Mensch Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann. Wo können Sie eine Übertragung Mensch zu Mensch überhaupt ausschließen?

Dann diese gesamte Vorstellung: „One HEALTH“, das ist eine Konzeption, das ist ein ganzes Gedankengebäude, über das man schon seit rund 15 Jahren sehr viele wissenschaftliche Artikel verfasst, das letztlich davon ausgeht, dass eine Bedro-hung, eine gesundheitliche Bedrohung nicht nur von Viren ausgeht, sondern es kann ausgehen von der Umwelt, von der Tierwelt, vom Rückgang der Artenvielfalt. Das ist alles auch nicht bestritten. Nur, das alles kann einen Anlass bieten, einen Vorwand bieten, um einen Weltgesundheitsnotstand auszurufen. Das heißt, im Ext-remfall steigender CO2 Gehalt oder steigende Temperaturen – da haben wir schon ganz klare Aussagen von Tedros in diese Richtung – können nach seiner Auffas-sung die Grundlage bieten oder der Vorwand sein für einen Weltgesundheitsnot-stand. Man sagt: „Wir haben höhere Temperaturen, es gibt mehr Herzinfarkte, weil mehr Herzinfarkte, müssen wir Gesundheitsmaßnahmen einleiten“. Oder letzten Sommer haben Sie gesehen: In Deutschland Hitze-Notpläne.

Was heißt das? Das heißt, dass die Liste der Voraussetzungen – ich sage Vorwän-de – einer Pandemie, und damit Notrecht auszurufen, die wird ins Uferlose erwei-tert. Die ist nicht mehr eingrenzbar. Das nennen wir, Juristen nennen das Willkür. Wenn man aus beliebigem Grund sagen kann: „Ab heute herrscht wieder, und zwar ohne Grenzen, herrscht Notstand.“
Es fehlen klare Standards. Wir haben ein Willkürverbot in praktisch allen Verfas-sungen. Und wir haben die Willkür der absolutistischen Herrscher ersetzt durch das Gesetzmäßigkeitsprinzip. Das heißt, es muss klare Standards geben, und die müs-sen auch überprüft werden können. Das ist der erste Kritikpunkt.
Wer schützt am Ende – wer drückt auf den Stoppknopf? Wer sagt, wann eine Pan-demie nicht mehr erforderlich ist? Wer kann das sagen? Niemand, es sei denn, die gesamte Weltgesundheitsversammlung rauft sich zusammen und verlangt das. Al-so, das hier sind einige der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, die hier betroffen sind. Ich komme am Schluss in meiner Gesamtwürdigung darauf zu-rück.

Worauf ich nämlich hinaus möchte, ist, dass wir Kernelemente unserer Verfassung in jedem Staat haben, ob in Liechtenstein, in der Schweiz, die die Voraussetzungen sind, damit wir überhaupt eine Demokratie haben können. Und die sind erkennbar, die sind definierbar, so wie beim Menschen die lebenswichtigen Funktionen, wie Atmung, Blutzirkulation, Immunsystem, Schlaf. Wenn Sie eines dieser Elemente einfach abschalten, dann wird der Mensch früher oder später sterben. Solche Grundvoraussetzungen hat auch jede Demokratie.

Gehen wir weiter. Es ist in den Medien häufig, wenn davon die Rede ist, wird bestrit-ten, oder wird die Aussage getroffen: „Das ist doch alles nur Empfehlungscharak-ter.“ Ja, in der Vergangenheit war es so gemeint vielleicht und in der Tat, wenn Sie in die WHO-Verfassung hineinschauen, Art. 2, und das alles lesen, diese lange Lis-te, dann kommen Sie zur Schlussfolgerung: Man hat die WHO konzipiert als eine beratende internationale Organisation. Sie stellt Know-how zur Verfügung, eine Plattform, das sind die Experten und dort kann man sich das Wissen holen. Das war die Grundkonzeption.

Warum sage ich jetzt, dass diese Empfehlungen Verbindlichkeitscharakter bekom-men? Ich führe zur Beweisführung drei Artikel an in den Änderungsvorschlägen.
Art. 1 Definitionsartikel
Da wurden bisher diese Empfehlungen, […] „recommendations“ als „non-binding“ charakterisiert. Non-binding als Charaktermerkmal wird oder soll gestrichen werden. Es ist im jetzigen Vorschlag seit einem Jahr so auf dem Tisch. Das ist Punkt eins.
Dann das zweite Element der Vorschläge:
Art. 13 A
Da steht – ich übersetze es gleich direkt – die Vertragsparteien anerkennen die WHO als die Führung oder führende und koordinierende Behörde und – hier kommt es – sie ([…] undertake to follow […] = englisches Juristendeutsch) heißt: Sie verpflichten sich zu befolgen die WHO-Empfehlungen. Sie verpflichten sich zu befolgen.
Wenn man einen solchen Vertrag unterzeichnet, dann ist es eine völkerrechtliche Verpflichtung. Natürlich, ja ich gehe noch weiter.
Ich komme zum nächsten Punkt.
Art. 42
Ein bestehender Artikel, der aber etwas Ergänzungen bekommt. Und zwar bisher wurde nur in Bezug auf Gesundheitsmaßnahmen, die aber noch nicht Empfeh-lungscharakter hatten, gesagt, dass die von den Mitgliedstaaten begonnen werden sollten, […] shall be initiated and completed without delay […]. Und jetzt schreibt man in diesen Artikel noch hinein: Auch vorübergehende Empfehlungen und auch permanente Empfehlungen, die eben bisher rein Unverbindlichkeitscharakter hat-ten, was ist mit denen? Sie sollen... […] they shall be initiated and completed without delay […] Sie sollen begonnen werden, sie sollen begonnen werden und vollendet werden ohne Verzug. So ungefähr ist die Terminologie in der Armee, im Militär. So-fort ausführen, Marsch. Das ist ein Befehl.

Nach Vertrauensprinzip ausgelegt – Verträge, internationale Verträge werden nach Vertrauensprinzip ausgelegt – das ist nach der Wiener Konvention über das Recht der internationalen Verträge. Da wird das alles schön erklärt. Das kann ein vernünf-tiger Mensch doch nicht anders verstehen als einen Befehl. Kurzum, ich habe Ihnen jetzt nur drei Artikel genannt. Es sind noch weitere Indizien. Das Ganze, wenn das ein Staat rechtskräftig werden lässt, dann ist das eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wozu?

Artikel 18
Hier haben wir in Artikel 18 der bestehenden Gesundheitsvorschriften einen Kata-log von möglichen Empfehlungen, die eben bisher nicht verbindlich gemeint waren. Und hier habe ich unterstrichen, was mir besonders Sorge macht. Nämlich die Emp-fehlung, dass ein Staat eine Impfung erforderlich machen kann (require vaccinati-on) oder eine andere Art von Vorsorge, von Prophylaxe. Oder hier z.B. eine Quaran-täne umzusetzen, oder andere Gesundheitsmaßnahmen für „suspect persons“. Wer die letzten drei Jahre etwas die Terminologie in den verschiedenen Verordnungen verfolgt hat, auch im Schweizer Covid-19- Gesetz, in den Verordnungen, auch Epi-demiengesetz übrigens: „ansteckungsverdächtige Personen“.

Das waren alle, so-lange sie nicht den Nachweis erbringen konnten: geimpft, genesen oder negativ getestet, unter drei G. Und bei zwei G war es genesen oder geimpft. Alle anderen galten als ansteckungsverdächtig. Und für ansteckungsverdächtige Personen gal-ten Verschärfungen, respektive sie hatten keinen Zugang zu ihren Grundrechten, zum öffentlichen Leben. Und da, für solche Personen soll man auch durchaus Quarantäne – in Australien wurden Quarantänelager gebaut. Sie wurden nicht im großen Stil in Betrieb genommen, aber das wird möglich werden. Ich sage nicht, dass das so gemacht wird, aber das wird möglich werden.

Ja, das ist eine Verpflichtung. Es sagen dann sehr viele an dieser Stelle: „Aber das wird nicht durchgesetzt. Eine Verpflichtung ohne militärische Durchsetzung, da kümmert sich niemand darum.“ Ja, das mag seine Richtigkeit haben, diese Aussage für übliche völkerrechtliche Verträge, wo es um irgendwelche Fischereirechte geht. Hier, wenn die Mehrheit der Staaten meint, es liegt ein Gesundheitsnotstand vor, dann hat das für die Mehrheit der Staaten eine militärische Komponente.

Dann wird was vorgesehen?
Erstens einmal, es gibt ein Implementation Committee, also ein Umsetzungskomi-tee, das überprüfen muss, ob die Staaten tatsächlich diese Anpassungen umset-zen. Dieses Komitee wird das melden müssen, diese Nichtbefolgung gegenüber der Gesundheitsversammlung.

Dann gibt es ein Compliance Committee, das einen ähnlichen Auftrag hat, und die werden das der Gesundheitsversammlung zu melden haben, also alles nach neu-en Vorschlägen nach der Gesundheitsversammlung. Und die Gesundheitsver-sammlung, die darf dann, „shall be responsible“, sie soll verantwortlich sein, die Umsetzung zu überwachen, und sie darf Beschlüsse fassen. Alles, was die Ge-sundheitsversammlung in der Mehrheit beschließt, das ist zu tun. Und dann kön-nen Sanktionen beschlossen werden. Sie wissen, dass es Sanktionen gibt in ande-rem Zusammenhang.

Dann vergessen Sie nicht, es gibt noch andere übergeordnete Organisationen, die UNO zum Beispiel. Auch die UNO kann gegen fehlbare Mitglieder vorgehen. Dann haben wir noch ganz normale Handelssanktionen beispielsweise, die eine EU- oder Zutritts-Reisebeschränkungs-Sanktionen. Kurzum, es werden die Schrauben angezogen werden können. Das kann sehr empfindlich sein, auch wenn es keine Militärarmee sein wird, die vielleicht einmarschiert, weil ein Staat das nicht tut.
Und nicht zuletzt, nicht zu vergessen, die Weltbank. Weltbank spielt eine große Rol-le bei der Finanzierung der WHO. Auch die Weltbank kann durch Verschärfung der Kreditkonditionen gegenüber ganzen Staaten eine ganz entscheidende Rolle spie-len, auf die Politik Einfluss nehmen.

Gut, also, Zwischenfazit: Empfehlungen neu verbindlich. Das bedeutet, dass die WHO maximalen Spielraum erhält, auch hier maximalen Spielraum ohne eine Überprüfungsmöglichkeit mit faktischen Exekutivkompetenzen. Ich sage nicht, die WHO ordnet direkt eine Quarantäne an, sondern die WHO sagt einfach: „Wir emp-fehlen Quarantäne in allen Staaten, die mit diesem Test eine Schwelle erreichen von so und so viel Prozent.“ Und der Staat wird sagen: „Wir haben diese Schwelle erreicht, wir haben genau mit diesem Test getestet, und wir möchten unsere völker-rechtliche Verpflichtung nicht brechen.“ Und so läuft es dann. Es ist wie ein Domi-nospiel. Das muss man auch unter Berücksichtigung der Erfahrung der letzten drei Jahre ganz realistisch sehen.

Ja, das heißt de facto, dass differenzierte Individuallösungen, wie es zum Beispiel Dänemark und Schweden zum Teil gemacht haben, die werden de facto verunmög-licht werden. Rechtsschutz, Rechtssicherheit werden damit nicht mehr existieren.
Ich komme zu einem dritten, ganz zentralen Punkt, wenn nicht sogar dem zentrals-ten überhaupt. Etwas, was wir schon in der Vergangenheit sehr deutlich gesehen haben, und obwohl wir nicht mehr unmittelbar von Covid-19 bedroht sind, herrscht nach wie vor Zensur vor. Es ist nach wie vor heute ziemlich schwierig, in wissen-schaftlichen Publikationen, auch sonst, beispielsweise nur schon in der NZZ, einen Artikel zu finden, der eine andere Auffassung vertritt als die WHO, zum Nutzen ei-nes PCR-Tests – was kann er aussagen, was nicht! Da scheint es einfach einen, Art wie sozialen, Konsens zu geben, dass es nur diese Meinung gibt. Faktische Zensur oder von der WHO gesteuert, jedenfalls in Zukunft wird die WHO rechtlich befugt sein, diese Art von Zensur selber an die Hand zu nehmen.

Woran erkennt man das? Hier sind wir immer noch an der Anpassung der internati-onalen Gesundheitsvorschriften, Vorschlag: Art. 44, Littera h, da steht einfach, die Staatsparteien sollen gemeinsam zusammenarbeiten und sich gegenseitig darin unterstützen, die Verbreitung von falscher oder „unreliable information“ (zu Deutsch: unzulässige Information), die sollen sich gegenseitig darin unterstützen, dieser Falschinformation entgegenzutreten.
Da gibt es ein paar ähnliche solche Bestimmungen in den Internationalen Gesund-heitsvorschriften. Und jetzt scheint das Ganze dermaßen wichtig zu sein für die WHO, auch für die UNO, dass man diese Logik auch verankert hat im Pandemiever-trag, WHO Pandemievertrag Art. 18.

Ich empfehle allen Medienvertretern, die darauf angewiesen sind, Informationen verbreiten zu dürfen, und einen freien Austausch der Meinungen abbilden zu dür-fen, bitte lesen Sie Art. 18. Das ist doch ein Alptraum!
Hier, da soll unter dem Titel „Kommunikation und öffentliche Bewusstseinsförde-rung“ quasi – „awareness“ – ganz klar bekämpft werden: infodemic. Die Idee von diesem Begriff ist, dass falsche Information genauso gefährlich ist wie eine Pande-mie, wie ein Virus. Also, die falsche Information ist das Virus, das muss bekämpft werden. Also, es müssen falsche, irreführende oder Missinformationen, Dysfunkti-on muss bekämpft werden. Das ist ein sehr aktiver Auftrag an die Staaten, sehr ak-tiv. Sie finden diese Logik in Kommunikationen auch der UNO, ich verweise auf die öffentliche Medienmitteilung vom 22. September letzten Jahres, Uno-Generalversammlung, hat man gesagt, das ist eines der ganz großen Probleme. Dann gibt es vom WEF diverse Kommunikationen, das größte Problem der Menschheit ist heutzutage die Desinformation.

Ich denke, wenn sich die Wissenschaftler gegenseitig in einem offenen Diskurs gegenübertreten können auf offener Bühne, dann wird man doch am ehesten her-ausfinden: Was ist hier Missinformation und Desinformation? Nicht, indem man sie unterdrückt. Und das führt einfach zur ganz klaren Frage: Was ist als Erkenntnis von ein paar tausend Jahren Menschheit, was ist die Basis für jeden guten Ent-scheidungsprozess? Sei es in der Politik, in der Wirtschaft, im Privaten oder für ein Kochrezept. Es ist eine – die Grundinformation muss stimmen, und man darf nicht manipuliert werden, weder Zeitdruck noch andere Manipulationen. Und es gibt Not-situationen, das konzediere ich, ich war ja auch im Militär – neunhundert Diensttage Militär gemacht – ich habe das sehr gerne gemacht, ich bereue keinen einzigen Diensttag. Nur, irgendwann ist die unmittelbare Bedrohung vorbei, und dann muss man langsam zur Normalität, auch in Bezug auf Informationen, übergehen. Wir brauchen freie Information, offene Debatte und keine Manipulation für die Wissen-schaft, sonst kann es keine freie und echte Wissenschaft geben. Für eine faire Jus-tiz, „audiatur et altera pars“ (zu Deutsch: „Gehört werde auch der andere Teil.“), und es ist das Grundelixier der Demokratie schlechthin. Wenn wir das wegnehmen, dann fehlt uns überhaupt eine funktionierende Wissenschaft. Dann kann es keine Wissenschaft geben, es kann keine Demokratie geben, keine faire Justiz.

Und siehe da, wir haben sogar für das Thema von Impfempfehlungen und von ex-perimentellen Substanzen, von denen wir eben noch keine Langzeitstudien haben, keine Beweise dafür, dass sie wirklich sicher sind. Wenn man dann den Menschen sagt: „They are safe and effective“ (zu Deutsch: „Sie sind sicher und effektiv.“), dann müssen wir einfach wissen,: Es gibt zwingendes, internationales Völkerrecht, das man auf der Basis der Erkenntnisse von den Gräueln im zweiten Weltkrieg geschaf-fen hat, gibt es einen internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 7, da gibt es eine zwingende Bestimmung. Und diese zwingende Bestim-mung besagt, dass niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden darf. Es gibt viele Leute, die sagen: „Wovon sprechen Sie, wo gab es irgendwelche Versuche, das ist doch nicht vergleichbar.“ Nun, schauen Sie sich an, wenn diese Substanzen – das ist jetzt nicht das Thema hier – aber wenn sie eben nicht ausreichend lang getestet wurden und man keine Ahnung hat über die tatsächliche Wirkungskraft, über die tatsächli-che Wirkung, Nicht-Wirkung und insbesondere der Schadenswirkung, dann hat das experimentellen Charakter, es ist so. Und das gilt sogar im Falle eines öffentli-chen Notstandes, das ist zwingendes Völkerrecht. Das gilt es unbedingt zu beach-ten, eben wenn man eingreift in die freie Information. Dieser Eingriff, das ist im schwersten Masse verfassungswidrig.

Und hier nur zur Erinnerung: Sie können in jedes Land gehen, dort werden Sie ei-nen höchstrichterlichen Entscheid finden und ganz viel Rechtsprechung, die sagt, dass die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit, die gehört zu den unent-behrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Ge-meinwesens. Sie können keine Demokratie aufrechterhalten, wenn Sie beginnen, das zu tun, was wir bis heute haben, das Einschränken der Meinungen, das Aus-blenden – und das betrifft auch Aufarbeitung. Wenn Sie eine Aufarbeitung nicht zulassen, dann ist das der Beweis einer totalitären Entwicklung – und das muss ein Ende haben.

Und jetzt komme ich zu den kürzeren Themen, bin schon fast fertig. Keine Angst, ich werde nicht überziehen, ich wurde klar instruiert. Also, das ist ganz schnell ge-sagt hier. Wir haben keine Korrekturmechanismen für die Mitgliedstaaten, welche ermöglichen würden, schnell und rasch eine Korrektur herbeizuführen. Also zum Beispiel zu sagen: „Moment, haben wir wirklich einen Weltgesundheitsnotstand? Covid-22 vielleicht? Stopp!“ Es gibt hier keine Möglichkeit einen schnellen Stopp-knopf zu drücken, oder die WHO-Empfehlungen schnell – die zum Beispiel darauf lauten können, mit dem bestimmten Test-X eine Substanz oder eine virale Bedro-hung zu messen – das gibt es nicht. Woher kommt das? Ja, kein Wunder, bisher hatte die WHO ja nur beratenden Charakter, informierenden Charakter. Dafür braucht es keinen Korrekturmechanismus. Aber wenn man jetzt anfängt, der WHO neue Kompetenzen zu geben, Rechtsverbindlichkeit zuzugestehen, dann muss damit automatisch verbunden sein: Korrekturmechanismus – Checks & Balances, das ist das Normalste von der Welt. Ich frage mich: „Warum wird das noch längstens nicht diskutiert, warum hat man auch heute das noch nicht einmal angefangen zu diskutieren?“ Es gibt also keine Korrekturmechanismen und wo es nichts gibt, kann ich nichts zeigen aus den Vertragsvorlagen.

Dann Verantwortlichkeit, volle Immunität, das geht in dasselbe hinein. Bisher war die WHO ja nur in beratender Funktion tätig. Wenn sie aber soll sagen dürfen: „Jetzt haben wir Notstand, und der gilt nun einmal jetzt eine x-beliebig lange Zeit“, und wenn daran anknüpfend für die Mitgliedstaaten, für die Wirtschaften, für die Men-schen Schäden entstehen, obwohl man hätte erkennen müssen, dass es nie und nimmer die Voraussetzungen gegeben hat für einen Notstand, dann müssen wir über Haftung sprechen. Das ist alles nicht drin, im Gegenteil: volle Immunität nach wie vor und auch Steuerbefreiung. Und wenn Sie dann nach den Grundrechten fragen – ich sag’s mal so: Bis hierher, wenn wir das sehen, dann kann uns eigent-lich egal sein ob die Mitgliedstaaten jetzt noch feigenblattmäßig in den bisherigen Artikel 3 ein großes Bekenntnis zu Gunsten der Grundrechte hineinschreiben wür-den. Sie haben das rausgestrichen, ich kann es gleich zeigen oder nicht.

Warum? Wenn Sie ein solches Regime aufziehen, wenn Sie sagen, sie erlauben einer Person mit simplem Fingerschnipsen, er kann es buchstäblich ins Mikrophon hauchen, in Genf, Pressekonferenz und ins Mikrophon hauchen: „Wir haben wie-der einen Gesundheitsnotstand.“ Das reicht, es braucht keinen Nachweis. Wenn Sie dann diesem Mann erlauben, Empfehlungen auszusprechen, von denen er genau weiß, die Mitgliedstaaten müssen sie umsetzen und wenn Sie dann demsel-ben Mann und seinem kleinen Team gestatten zu definieren, was wir in den Zei-tungen lesen, dann wird der Richter nichts anderes lesen als das, und er wird wie-derum wie bisher sagen: „In Zeiten der Pandemien ist den Behörden ein erweiterter Ermessensspielraum zuzugestehen, und so lange sie im Rahmen der Empfehlun-gen der WHO bleiben, haben wir als Gerichte keine Möglichkeit einzugreifen.“ Punkt, ganz genau! Das heißt, die gerichtliche Überprüfung ist schlichtweg ausge-schaltet. Da können Sie noch so lange hineinschreiben: Der Grundrechtsschutz muss gewährleistet sein. Ja, was sollen wir denn für Grundrechte schützen? Es ist doch alles gemäß Empfehlung der WHO. Und bisher schon hat man das so erlebt.

Ich zeige Ihnen trotzdem ganz kurz diese Bestimmung, die schlichtweg skandalös ist. Ja, mir ist bekannt, dass das Expertengremium der WHO selber diese Bestim-mung kritisiert hat und gesagt hat: „Man kann nicht ohne Grundrechte – man darf den unterwerfenden Grundrechtsschutz niemals herausstreichen.“ Aber Tatsache ist, hier: „The implementation of these Regulations shall be“, bisher „with full respect for the dignity, human rights and fundamental freedoms“, und das steht bis heute noch herausgestrichen, und deswegen sage ich: „Shame on you, Dr. Tedros“ und auch „Shame on you, Frau Nora Kronig“. Sie hätten sagen müssen, in diesem Inter-view hätten sie sagen müssen: „Ja, das ist uns auch ganz sauer aufgestoßen, NZZ und geschätzte Leser, das ist uns auch sauer aufgestoßen und eins kann ich Ihnen sagen: Wir als Schweiz werden diesen Vertrag nicht unterzeichnen, solange das drinsteht.“ Das haben sie nicht, deswegen: „Shame on you.“ Ich muss das so sagen, das geht so nicht, das geht überhaupt nicht so, das steht nach wie vor so drin. Aber eben auch, wenn man es wieder rückgängig machen würde, wie gesagt, auf Grund dieses Gesamtregimes – das ist so wie ein Machtmechanismus – kann am Ende gar kein wirksamer Grundrechtsschutz dabei herauskommen.

Ja, wer schützt unsere Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Würdigung? Ich habe gesagt: „Es gibt ganz, ganz wesentliche Grundelemente einer Demokratie, einer jeden Demokratie, einer jeden verfassungsmäßigen Grundordnung, egal in welchem Land wir sind.“ Wenn Sie nur einen davon wegnehmen, dann bricht Ihnen die Demokratie weg. Ich fange mit den ersten drei an. Wir haben gesehen, die Informationsfreiheit und das Zensurverbot. Das ist ein absoluter Pfeiler für jede Demokratie, wird angekratzt. Das alleine muss zur Versenkung dieser Verträge füh-ren. Sie haben vielleicht mitbekommen, wie wichtig eben genau das ist für die WHO, für die UNO, für das WEF und übrigens für die EU auch, „digital services act“. Die moderne Gesellschaft, die moderne Führung und Elite scheint darauf angewie-sen zu sein, mit dem Mittel der Zensur operieren zu müssen. Wie weit sind wir denn gekommen?

Ja, dann das Zweite: Das einfache Ausrufen eines Gesundheitsnotstandes oder das beliebige Anordnen von Empfehlungen ohne Standards, ohne die Möglichkeit klare Regeln einzuhalten oder Notwendigkeit, das Demokratieprinzip. Ja, auch das Demokratieprinzip, dass das Volk selbst soll bestimmen dürfen. In welchem Rechts-zustand leben wir denn überhaupt. Es soll mitbestimmen dürfen über die wesent-lichsten Einschnitte. Wenn Sie über sechs Monate, sechs Monate, in vielen Län-dern war das der Fall, nicht mehr ohne diese Tests irgendwohin gehen dürfen, dann wird das langsam zu einer Frage einer demokratischen Legitimation. Und das Volk, wie soll das Volk sich denn überhaupt artikulieren, wenn es auch noch desin-formiert wird, falsch informiert wird. Wenn die allermeisten ganz ehrlich glauben: „Wir leben ja in einer so extremsten Bedrohung, wir haben ja keine andere Wahl, als uns alle impfen zu lassen.“ Also die unverfälschte Willensbildung des Volkes wird durch die Informationsfreiheit bereits manipuliert und führt damit dazu, dass auch letztlich das Demokratieprinzip ganz massiv angekratzt wird.

Gewaltentrennung und Gewaltenhemmung, ich habe es gesagt. Das Bundesge-richt, sobald es nur schon das Wort Pandemie hört, stoppt es mit seiner Tätigkeit und wirkt in seinem eigentlichen Aktionsraum nicht mehr. Für mich war das ge-spenstisch. Ich habe sehr viele Verfahren geführt und es kam nicht zu einer ein-lässlichen Beurteilung. Uns wurde einfach gesagt: „Die Beweise interessieren uns nicht.” Übrigens, eine Ausnahme habe ich doch vermelden können: Bundesge-richtsentscheid, November 2021, da hat das Bundesgericht tatsächlich gesagt: „Ja, wir haben alle Ihre massenhaften Beweise zum Thema PCR-Test gesehen, das hät-ten Sie alles gar nicht vortragen müssen, es ist ja allgemein notorisch, dass ein PCR-Test nicht als Nachweis taugt für eine Krankheit.“ Das ist im Entscheid 2C_228/2021 – dort können Sie das nachlesen.

Dann eben Gewaltentrennung, wirksamer Schutz der Menschenrechte, da geht es immer um einen wirksamen Schutz. Schauen Sie, wenn das einfach irgendwo de-klaratorisch hineingeschrieben wird – ich weiß, das steht im Pandemievertrag an x Stellen – das brauchen Sie mir nicht zu erzählen. Entscheidend ist das hier: „Es muess verhebe!“ (zu Deutsch: es muss ganz praktisch verlässlich sein), „Es muess eifach verhebe!“ Und schauen Sie, was man mit den alten Menschen gemacht hat. Ich möchte nicht die alten Geschichten aufräumen oder aufbringen, aber das hier war ein ganz, ganz schweres Thema – schauen Sie. Ich kann Ihnen sagen, von dem Moment an, wo ich das erste Gerichtsverfahren eingereicht hatte und ein Inter-view gegeben hatte, haben die Menschen geglaubt, ich sei die nationale Notfall-zentrale der Schweiz. Das Telefon hörte nicht mehr auf zu läuten, und ich könnte Bücher schreiben über diese Erfahrungserlebnisse. Das mussten die Menschen ertragen, um andere zu schützen. Das betraf die alten Menschen, und es betraf die-jenigen, denen man nicht die Wahrheit erzählt hat vor der mRNA-Injektion, und die jetzt im Stich gelassen werden, ich sag’s mal so.

Und noch das Stichwort Souveränität: Und hier richte ich mich an all diejenigen, die Verantwortungsträger sind während solcher Zeiten, die Verantwortung übernehmen müssen. Ich gehe davon aus, dass jede Hoheit, jede Staatshoheit sich auf das ei-gene Urteilsvermögen, auf das Urteilsvermögen der eigenen Experten sich möchte verlassen können und nicht auf Dauer, auf ewig, vorgekaut bekommen will, was es zu tun hat, wenn man feststellt, wir könnten es auch anders machen. Wir könnten auch mit milderen Maßnahmen uns noch effektiver schützen. Oder wir könnten uns langsam um die Jugend kümmern und unsere Mittel wieder von der Pandemiebe-kämpfung hinein in die Jugendförderung, in die Schulausbildung stecken oder in eine richtige Krankenbehandlung, in ein richtiges Krankensystem.

Das muss ein Staat genuin selber bestimmen können, die eigene Priorisierung. Wenn wir dieses System mit diesen zwei Pandemieverträgen annehmen, dann wird das nicht mehr selbstbestimmt sein, dann wird das von oben kommen unter dem Titel „Pandemie-vorsorge“.

So, ich muss zum Schluss kommen. Ganz wichtig noch – ich fasse es mit diesem Bild zusammen: das Bild vom trojanischen Pferd. Die internationalen Gesundheits-vorschriften wurden verfassungsrechtlich – der WHO-Verfassung – konzipiert als technische, regulatorische Vorschriften von geringfügiger Bedeutung, welche ein-fach von der Weltgesundheitsversammlung mit einem einfachen Mehr abgenickt werden können, sollen abgenickt werden können. Und da packt man jetzt Dinge hinein, die in der Ilias oder in dieser Geschichte von Troja – als eben trojanisches Pferd – beschrieben wurden, Dinge von größter Schädlichkeit. Wir müssen diese internationalen Gesundheitsvorschriften nach dem betrachten, was im Inhalt drin-steckt, das ist ganz wichtig.

Fragen Sie als Vertreter, als Volksvertreter oder auch als Menschen, fragen Sie nach: „Was ist am Ende die Konsequenz für uns? Für die Demokratie, für unsere Gesundheit, für die Wirtschaft?“ Und danach muss man es behandeln. Das heißt, es braucht eine öffentliche Debatte, es braucht eine Abstimmung, selbstverständ-lich in jedem Parlament und vor allem, es braucht eine Berichterstattung in den Me-dien, welche all diese Punkte endlich abbildet und den Menschen überhaupt ins Bewusstsein bringt. Gut.

Ganz wichtig, schauen Sie immer wieder die Frage: „Wer finanziert eigentlich die WHO?“ Auf der WHO-Homepage finden Sie sehr viele starke Informationen. Bereits vor etwa zwei Jahren wurde erstmalig sehr deutlich hervorgehoben und beklagt, dass vom gesamten WHO-Zweijahresbudget nur 16 bis 17 % tatsächlich aus den ordentlichen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert wird. Und der Rest, die WHO darauf angewiesen sei – so quasi als Bittsteller – sich das Geld irgendwo zu be-schaffen. Wenn man das da etwas genauer anschaut, dann sieht das ein bisschen anders aus. Und zwar hier: die ordentlichen Pflichtbeiträge – ich habe jetzt mal et-was eine Sicherheitsschätzung gemacht – sind heute nach wie vor weniger als 20 %, „Assessed contributions“ (zu deutsch: veranschlagte Beiträge) heißt das. Es heißt, es gibt eine Art Einschätzung, eine Steuereinschätzung nach den Verhält-nissen eines jeden Staates. Danach werden die Mitgliederbeiträge bemessen. So, und das macht weniger als 20 % aus, eben über 80 % kommen von freiwilligen Bei-trägen. Von diesen über 80 % freiwilligen Beiträgen sind 95 %, also praktisch 100 % verbunden mit klaren Zweckvorgaben, Zweckbestimmungen, ganz klar mit Verwen-dungsvorgaben und ein kleiner Teil ohne Verwendungsvorgaben.

Das können Sie direkt aus der Homepage der WHO entnehmen, genau diese Zahlen, die ich gerade genannt habe. Suchen Sie einfach nach den Begriffen „Voluntary contributions - Specified“, also mit genauer Vorgabe des Verwendungszweckes und „Voluntary contributions - Thematic“, das ist eine etwas weitergehende Verwendungsvorgabe wie beispielsweise: Es muss in Zusammenhang mit mRNA-Injektionen oder mit Testmethoden oder etwas Ähnlichem verwendet werden. Das wäre dann thema-tisch. Aber im Großen und Ganzen ist die WHO nicht frei in ihrer Verwendung.

Wo spielt das eine Rolle? Pardon, ich habe einen Artikel rausgeschmissen aus der Präsentation, den ich aber jetzt aus dem Kopf zitiere. WHO-Verfassung, gibt es eine Verfassungsbestimmung? Artikel 37, und der zielt genau darauf ab, dass es eben verboten sein soll der WHO, sich von irgendwelchen fremden Einflussgebern au-ßerhalb dieses WHO-demokratischen-Prozesses in irgendeiner Weise drängen oder manipulieren oder steuern zu lassen. Lesen Sie das mal nach, Artikel 37. So, und wenn Sie das sehen, dieser große Anteil von freiwilligen Beiträgen, und wenn Sie dann eine Seite weitergehen auf der Homepage der WHO, und dann schauen Sie mal: Das ist hier nach den Größen – die Rangordnung nach der Größe der Beiträge von eigentlichen freiwilligen Beiträgen.

Also sind es nur die freiwilligen Beiträge mit präziser Zweckvorgabe. Da haben Sie Deutschland an erster Stelle, knapp eine Mil-liarde, also 952 Millionen, das ist natürlich sehr klein, das können Sie hinten nicht lesen, also knapp eine Milliarde. Dann kommt die Bill & Melinda Gates Foundation, das ist klarerweise nicht ein Staat und verfolgt keine öffentlich-rechtlichen Zwecke, mit 592 Millionen. Hauptzweck ist das Promoten von Impfen, 0,6 Milliarden. Dann kommen die Vereinigten Staaten mit etwa 0,45 Milliarden. Und dann taucht indirekt versteckt Bill & Melinda Gates schon wieder auf, versteckt im Kleid der GAVI Alli-ance. Ich weiß, das ist etwas überspitzt formuliert.

Die Impfallianz ist getragen von Staaten, hauptsächlich von Staaten. Aber die Input-Investition – Gründungsinvesti-tion – und vor allem in der Leitung, in der Führung, hat Bill & Melinda-Gates-Stiftung eine ganz entscheidende Rolle gespielt. Noch heute kann man fast sagen: Sie tanzen nach dieser Pfeife. Das darf man, dass muss man zusammenrechnen, es ist ein Interessenverbund mit dem einzigen Ziel, eine ganz bestimmte Technolo-gie von Impfsubstanzen zu promoten, zu befördern, also für verbindlich erklären zu lassen. Und wenn Sie das zusammenzählen, dann kommen Sie auf über eine Mil-liarde. Das sind Zahlen, die sind ganz konkret auf dem Tisch, und ich stehe jedem gerne zu Verfügung, auch Journalisten, um die Hintergründe zur GAVI Allianz et-was korrekter, etwas präziser darzulegen.

Aber ich bestehe darauf, man kann es nachweisen, dass diese zwei Blöcke zu-sammenzurechnen sind und deshalb etwas provokant zugespitzt: Bill Gates, direkt und indirekt, ist der Spitzenfinancier im Bereich der freiwilligen Beiträge. Das ist noch nicht alles. Bill Gates hat ein Interview gegeben anlässlich des World Econo-mic Forum im Januar 2019 und hat selber gesagt: „Die beste Investition – Return on Investment (zu deutsch: Kapitalrendite),1 zu 20, ist eben Investition in Impfungen.“ Das können Sie dort in diesem Artikel nachlesen: „My best investment turned 10 billion into 200 billion US-Dollars worth of benefit.“ (zu deutsch: Meine beste Investi-tion hat aus 10 Milliarden einen Nutzen im Wert von 200 Milliarden US-Dollar ge-macht.) Ist auch noch nicht alles.

Schauen Sie sich das an: Hier beginnt Corona im Januar 2020, hier Januar 2020, und vor Corona, im September 2019, investiert Bill Gates in Biontech zu einem Wert pro Aktie von 18 US-Dollar 10 (18,10 $), etwa Sep-tember, das war also drei Monate vorher. Dann kam das Bekannte, interessanter-weise mehrere Fernsehauftritte von eben diesem Mann, der genau dieses Produkt massiv nicht nur bewirbt, sondern er sagt: „Wir sind erst dann sicher, wenn alle ge-impft sind.“ Das ist schon – das ist eine große Nummer. Und er verkauft in einem Moment, wo diese Aktien pro Aktie 300 US-Dollar wert sind und sagt dann auch noch: „Ja, ich habe sie verkauft, weil sie doch nicht so wirksam sind.“ Ja, das hat er tatsächlich ziemlich genauso gesagt: „Wir waren ein bisschen enttäuscht von der Wirksamkeit.“ Aber seinen Gewinn hat er gemacht, Faktor 16,5.

So etwas muss man zumindest unter dem Stichwort Insiderhandel prüfen. Man muss doch zumindest in den Zeitungen darüber schreiben. Wie kann das sein, dass jemand, dessen Hauptjob darin besteht, Impfungen zu promoten, zu verkaufen so einen Reibach macht, dass er alles schon vorher genau weiß. Da muss man ei-nem Anwalt nichts vormachen und ich glaube Ihnen auch nicht.

Nun, am Ende möchte ich Ihre Aufmerksamkeit einfach darauf lenken: Er ist nicht der Einzige. Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, es gäbe jetzt nur einen Bösewicht, und wenn wir den vor Gericht bringen, dann – nein, ich möchte ein Sys-tem aufzeigen, ein Beispiel eines Systems, dass es hier ökonomische Interessen gibt. Es gibt ganz einfach ökonomische Interessen, und das wissen wir aus dem Alltag. Es ist etwas völlig Normales. Nur haben die Einen halt etwas mehr „bargai-ning power”, etwas mehr Finanzkraft als andere. Und darum muss man sich eben auch kümmern. Man muss das transparent machen. Das gehört auch dazu zur Be-wältigung der Zeit von 2020 unter dem Titel Corona, ganz zentral. Sonst hat eben die WHO nicht die Funktion, unsere Gesundheit zu schützen, sondern dann hat sie eben leider offenbar die Funktion, den Investoren Gefallen zu machen, den Impfsubstanz-Investoren.

Was tun? Das Allerwichtigste – wenn Sie sich an die Folie erinnern – was ist die Grundlage für jeden guten Entscheid? Darum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich Herz zu Herze findet … der Wahn ist kurz, die Reu’ ist lang. Ich möchte nicht den „neunmal Gescheiten” spielen. Mir wäre es lieber, wenn ich gar keine Vorträge mehr halten würde, sondern sich dieses Wissen bei Ihnen verbreitet, wenn Sie es weiter-geben, und wenn Sie untereinander mit Ihren Freunden, Bekannten eine Diskussi-on anstoßen. Und wenn endlich dieses Thema dorthin kommt, wo es hingehört, nämlich in die Parlamente. Das, was ich hier gesagt habe, (Publikum applaudiert) dort gehört es her, dort gehört es hin und dort findet die Willensbildung statt. Und dazu gehört selbstverständlich – das öffentliche Interesse ist mehr als nachgewie-sen, das öffentliche Interesse erdrückt uns fast, das heißt, dementsprechend gehört es abgebildet in den Medien, und zwar beide Seiten. (Publikum applaudiert) Das ist jetzt nicht nur das subjektive Gefühl der Menschen aus Liechtenstein hier in Trie-sen, sondern ich kann Ihnen sagen, in allen Ländern, wo ich bisher war, reagieren die Menschen genau gleich. Es ist direkt spürbar unter der Haut, es ist so.

Und in dem Sinne überbringe ich Ihnen auch ganz herzliche Grüße von Ihren Mit-demokraten und Mitmenschen aus all den Ländern, wo ich war. Es ist genau das-selbe zu spüren. Das sind keine Verschwörungstheoretiker, das sind keine Rechts-extremen.


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